Anfang des Jahres 2021 wurde im Rahmen der ökologischen Ausrichtung des Steuersystems eine Änderung im Einkommensteuergesetz, im Normverbrauchsabgabegesetz und im Elektrizitätsabgabegesetz beschlossen (BGBl I 2021/18, siehe ARD 6731/11/2021), die den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr unterstützen soll. Arbeitgeber hatten bisher schon die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern ein steuerfreies "Jobticket" ausschließlich für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung zu stellen. Ab 1. 7. 2021 können Arbeitgeber auch die Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel für ihre Arbeitnehmer steuerfrei übernehmen, sofern dieses Ticket für ein Massenbeförderungsmittel zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Der folgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die Neuregelung.