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Satzung des KV-private Bildungseinrichtungen

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6754/1/2021 Heft 6754 v. 1.7.2021

Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2021 der "Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen", KV 328/2021, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften oder Fördervereinbarungen als Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen). (BGBl II 2021/271)

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