vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsratsgründung - noch keine unzulässige Motivkündigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6753/10/2021 Heft 6753 v. 24.6.2021

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 1 lit b

OLG Wien 22. 3. 2021, 10 Ra 9/21y

Nach § 105 Abs 3 Z 1 lit b ArbVG kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden, wenn sie wegen der Tätigkeit des Arbeitnehmers in Gewerkschaften erfolgt ist. "Tätigkeit in Gewerkschaften" ist dabei im weitesten Sinn des Wortes zu verstehen und umfasst nicht nur Aktivitäten im Rahmen der Gewerkschaftsorganisation, sondern auch die Verfolgung allgemeiner gewerkschaftlicher Ziele in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft. Von der Rechtsprechung wurden etwa folgende Vorkommnisse anerkannt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte