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Schwerarbeitsverordnung: Neugestaltung der Fragebögen zur Feststellung von Zeiten der Schwerarbeit

Thema - SozialversicherungsrechtMag. Anna Maria MuchaARD 6753/5/2021 Heft 6753 v. 24.6.2021

Seit dem Inkrafttreten der Schwerarbeitsverordnung am 1. 1. 2007 können besonders belastende Berufstätigkeiten in der Pensionsversicherung berücksichtigt werden. Für eine Berücksichtigung ist zunächst die Feststellung des Vorliegens von Zeiten der Schwerarbeit erforderlich. Dafür wurden von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nun die Fragebögen zur Feststellung von Schwerarbeitszeiten nach der Schwerarbeitsverordnung neu konzipiert. Damit soll - im Sinne der versicherten Personen und der jeweiligen Dienstgeber11Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine Unterscheidung von geschlechtsspezifischen Formulierungen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten trotz Verwendung der männlichen Sprachform gleichermaßen für alle Geschlechter. - eine bessere Nachvollziehbarkeit und höhere Qualität von Entscheidungen zur Schwerarbeit erreicht werden. Darüber hinaus war eine Anpassung der Fragebögen aufgrund von Änderungen in Gesetzgebung und Judikatur erforderlich.

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