Seit dem Inkrafttreten der Schwerarbeitsverordnung am 1. 1. 2007 können besonders belastende Berufstätigkeiten in der Pensionsversicherung berücksichtigt werden. Für eine Berücksichtigung ist zunächst die Feststellung des Vorliegens von Zeiten der Schwerarbeit erforderlich. Dafür wurden von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nun die Fragebögen zur Feststellung von Schwerarbeitszeiten nach der Schwerarbeitsverordnung neu konzipiert. Damit soll - im Sinne der versicherten Personen und der jeweiligen Dienstgeber1 - eine bessere Nachvollziehbarkeit und höhere Qualität von Entscheidungen zur Schwerarbeit erreicht werden. Darüber hinaus war eine Anpassung der Fragebögen aufgrund von Änderungen in Gesetzgebung und Judikatur erforderlich.