Die Befragung des Arbeitnehmers über den Impfstatus ist für die Autoren dann arbeitsrechtlich zulässig, wenn auch eine entsprechende datenschutzrechtliche Zulässigkeit besteht. Dazu wäre ihrer Ansicht nach eine Bezugnahme auf die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht eine denkbare rechtliche Argumentationsbasis, doch bedarf es jedenfalls einer Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der Arbeitskonditionen in der jeweiligen Betriebsstätte. Die Anordnung einer Impfung gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 durch den Arbeitgeber ist hingegen momentan in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage unzulässig.