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Parkraumüberwachung keine Angestelltentätigkeit

RechtsprechungSozialversicherungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6752/17/2021 Heft 6752 v. 17.6.2021

ASVG: § 255, § 273

OGH 27. 4. 2021, 10 ObS 63/21v

Im vorliegenden Fall war strittig, ob die - als Angestellte versicherte - Klägerin aufgrund ihrer Tätigkeit als Organ der Parkraumüberwachung Berufsschutz nach § 273 Abs 1 ASVG hat und deshalb nicht iSd § 255 Abs 3 ASVG auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden darf.

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