VO (EU) 1231/2010 : Art 1
VO (EG) 883/2004 : Art 2
Ein in der Schweiz wohnhafter Drittstaatsangehöriger (hier: ein kosovarischer Staatsbürger) unterliegt nicht dem persönlichen Anwendungsbereich der VO (EU) 883/2004 , sodass es zu keiner Zusammenrechnung seiner in der Schweiz und in Österreich erworbenen Pensionszeiten für den Anspruch auf eine Alterspension in Österreich kommt.