vorheriges Dokument
nächstes Dokument

SV-rechtliche Abrechnung von nebenberuflich beschäftigten HonorartrainerInnen an Erwachsenenbildungseinrichtungen

Thema - PersonalverrechnungMag. Claudia GrillARD 6752/6/2021 Heft 6752 v. 17.6.2021

Pauschalierte Aufwandsentschädigungen an Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen gelten nicht als Entgelt, sofern die jeweilige Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet. Die pauschalierte Aufwandsentschädigung für diese HonorartrainerInnen wurde auf € 537,78 monatlich festgelegt. Im folgenden Artikel wird die Vorgehensweise der Abrechnung inklusive der Meldungen an die ÖGK dargelegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte