Mit 1. 7. 2021 treten weitere Teile des E-Commerce-Pakets in Kraft (siehe dazu das Abgabenänderungsgesetz 2020, ARD 6672/19/2019). Unter anderem wird dabei die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung abgeschafft, die bislang für Paketlieferungen aus Drittstaaten bis zu einem Warenwert von € 22,- gegolten hat. Das BMF hat nun hierzu FAQs zu den neuen E-Commerce Regelungen ab Juli 2021 veröffentlicht: https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/post-internet/FAQs-E-Commerce.html