Mit 30. 6. 2021 endet die COVID-bedingte gesetzliche Stundung der Abgaben- bzw Steuerrückstände (siehe 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, ARD 6742/12/2021). Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ermöglicht nun einen (überwiegend COVID-19-bedingten) Abgabenrückstand in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten zu entrichten. Ein Antrag auf Ratenzahlung ist ab sofort bis zum 30. 6. 2021 über FinanzOnline möglich. Fragen und Antworten zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell findet man unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/ratenzahlung.html. Das BMF hat hierzu auch einen Ratenzahlungsrechner online gestellt.