Das Bundesministerium für Arbeit hat auf seiner Webseite Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Einreiseverordnung und Urlaub veröffentlicht, etwa was bei Rückreise nach Österreich aus Ländern mit geringem Infektionsgeschehen, aus einem Risikostaat oder aus einem Virusvariantenstaat gilt und ob man sich von einer allfälligen Verpflichtung zur Heimquarantäne bei der Rückreise freibeweisen kann. Auf die Frage, ob während einer Heimquarantäne Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, antwortet das BMA, dass für diese Zeit weder ein Erstattungsanspruch nach dem Epidemiegesetz noch ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Der Grund dafür liegt darin, dass der Arbeitnehmer bereits bei Antritt der Auslandsreise wissen musste, dass er mit diesen Einreisebeschränkungen konfrontiert sein wird. Die FAQ sind abrufbar unter https://www.bma.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-EinreiseVO-und-Urlaub.html