Mit BGBl I 2020/170, ARD 6730/10/2021, wurde das aktive Wahlalter zum Betriebsrat im Arbeitsverfassungsgesetz und im Post-Betriebsverfassungsgesetz von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Mit BGBl II 2021/230 wurde nun die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre auch in der Betriebsrats-Wahlordnung vollzogen. Diese Änderung sowie weitere formale Änderungen und Klarstellungen in der Betriebsrats-Geschäftsordnung und der Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung treten mit 1. 6. 2021 in Kraft.