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Platzer/Jann, Abzugsverbot und freiwillige Abfertigungen - Anwendungsprobleme der Interpretation durch den Verwaltungsgerichtshof, ÖStZ 2021, 101

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6750/19/2021 Heft 6750 v. 28.5.2021

Sozialpläne gewinnen aufgrund der negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft an Relevanz. Der VwGH hat in der Entscheidung Ro 2020/13/0013 (= ARD 6730/7/2021) im Richtungsstreit zum Anwendungsbereich des Abzugsverbots nach § 12 KStG iVm § 20 Abs 1 Z 8 EStG Klarheit geschaffen, dass freiwillige Abfertigungen im System Abfertigung Neu zumindest teilweise als Betriebsausgabe abzugsfähig bleiben. Entgegen der bisherigen Interpretation der Finanzverwaltung räumt er aber ein, dass eine gänzliche Versagung des Betriebsausgabenabzugs für freiwillige Abfertigungen im System Abfertigung Neu unsachlich wäre. Für den Arbeitgeber tun sich bei der analogen Anwendung des spezifisch auf das alte Abfertigungssystem zugeschnittenen § 67 Abs 6 EStG auf freiwillige Abfertigungen im System Abfertigung Neu allerdings praktische Hürden auf, wie der Beitrag aufzeigt. Faktisch führen Systembrüche dazu, dass die nach den gleichen Prinzipien zu ermittelnden abzugsfähigen Beträge im System Abfertigung Neu nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft werden können.

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