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Spitzl, Entgeltanspruch bei Quarantänemaßnahmen, ecolex 2021, 288

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6750/16/2021 Heft 6750 v. 28.5.2021

Führt die Quarantäne zu einer Dienstverhinderung, ist anhand der rechtlichen Grundlage der Quarantäne zu beurteilen, ob für deren Dauer ein Ersatz des Verdienstentgangs oder der Entgeltfortzahlung zusteht. Laut Spitzl verdrängt § 32 Abs 3 EpiG als lex specialis arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlungsvorschriften und sind solche Zeiten auch nicht auf arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlungskontingente anzurechnen. Der Ersatzanspruch nach § 32 Abs 3 EpiG schließe auch Sonderzahlungen sowie den Dienstgeberanteil am AlV-Beitrag und den IESG-Beitrag ein. Für arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlungsvorschriften bleibe ein Anwendungsbereich bei Quarantänefällen, die nicht auf einer Maßnahme iSv § 32 Abs 1 EpiG beruhen. Dies könne etwa bei einer durch eine ausländische Behörde verfügten Quarantäne eines bei einem inländischen Arbeitgeber tätigen Arbeitnehmers der Fall sein.

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