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Folgen einer coronabedingten Betriebsschließung auf ein mit "Ende der Wintersaison" befristetes DV

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6749/11/2021 Heft 6749 v. 20.5.2021

ABGB: § 1158 Abs 1

KV-Seilbahnen: § 14 Z 6

Für einen Wintersaisonbetrieb wie den Betrieb einer Seilbahn stellt die behördlich angeordnete Schließung aufgrund der SARS-CoV-Pandemie zum 15. 3. 2020 das Ende der Wintersaison dar. Somit hat ein Dienstverhältnis, das "bis zum Ende der Wintersaison (längstens bis 13. April 2020)" befristet abgeschlossen wurde, mit Beginn der behördlichen Schließung des Betriebes automatisch geendet. Es

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