Die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, der aufgrund eines Verkehrsunfalls an seiner Gesundheit geschädigt oder am Körper verletzt wird, geht letztlich zu finanziellen Lasten des Arbeitgebers. Denn der Arbeitgeber muss den arbeitsunfähigen Arbeitnehmer wegen der Entgeltfortzahlungsbestimmungen weiterhin bezahlen, ohne dafür aber im Gegenzug von ihm irgendwelche synallagmatischen Arbeitsleistungen zu erhalten. Und vielleicht fehlt dem Arbeitgeber womöglich zu allem Überdruss eine nicht so einfach ersetzbare Schlüsselarbeitskraft. Störungen in den betrieblichen Arbeitsabläufen samt letztlich ärgerlichen geschäftlichen Einbußen sind schnell die Folge. Je höher der dem Arbeitgeber solcherart entstandene wirtschaftliche Schaden ausfällt, umso mehr wächst naturgemäß sein Wunsch an einer Schadloshaltung.