Der Beitrag befasst sich mit der durch BGBl I 2017/153 erfolgten Rechtsangleichung zwischen Arbeitern und Angestellten in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Schindler gibt einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung, die sozialpolitische Hintergründe der beschlossenen Lösung und zeigt auf, dass die verbliebenen Textunterschiede im AngG und EFZG allesamt irrelevant sind. Inhaltlich sei die Gleichstellung endlich erfolgt und es wurden durchaus vernünftige und allseits tragbare Lösungen gefunden. Fehlende Details bzw nur allgemeine Regeln des § 8 AngG seien durch Rückgriff auf die detaillierten Anordnungen des EFZG zu präzisieren bzw zu ergänzen und umgekehrt.