EStG 1988: § 34
Fahrtkosten, die im Zuge der Organisation einer 24h-Pflege für die Eltern anfallen, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, da es am Merkmal der Außergewöhnlichkeit mangelt.
VwGH 24. 3. 2021, Ra 2020/15/0029
EStG 1988: § 34
Fahrtkosten, die im Zuge der Organisation einer 24h-Pflege für die Eltern anfallen, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, da es am Merkmal der Außergewöhnlichkeit mangelt.
VwGH 24. 3. 2021, Ra 2020/15/0029