Mit BGBl II 2020/601, ARD 6731/4/2021, wurden für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft die Kontingente für 2021 festgesetzt. Nunmehr wurde mit BGBl II 2021/180 das Kontingent für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft um 90 ausländische Arbeitskräfte auf 3.136 erhöht, resultierend aus der Erhöhung des Kontingents für Niederösterreich von 550 auf 640. Außerdem wurde verordnet, dass im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft sowie Landwirtschaft zu den Saisonspitzen zeitlich begrenzte Überschreitungen um bis zu 50 % (anstatt zuvor 30 %) zulässig sind.