MLT-private Bildungseinrichtungen: Gehaltsschema § 2
OLG Wien 22. 2. 2021, 10 Ra 93/20z
Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin Entgeltdifferenzen, da sie ihrer Ansicht nach Anspruch auf Entlohnung nach der Beschäftigungsgruppe 5 des anzuwendenden Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer/Innen habe. Laut Arbeitsvertrag oblagen ihr die Aufgaben Finanzbuchhaltung und Warenwirtschaft, Mahnwesen, Kostenrechnung und Controlling, administrative und organisatorische Aufgaben. Die Klägerin war die einzige Mitarbeiterin in der Buchhaltung, war also von niemandem in der Buchhaltung die unmittelbar Vorgesetzte.