Die Mindest-Gehälter und Mindest-Löhne werden ab 1. 5. 2021 um 2,0 % erhöht; ebenso die Ist-Gehälter und Ist-Löhne, sofern nicht von der Möglichkeit der Verteilungsoption bzw Einmalzahlungsoption Gebrauch gemacht wird. Bei Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung kann auch anstelle der Erhöhung des Ist-Gehaltes bzw Ist-Lohnes zusätzliche Freizeit im Ausmaß von 3 Stunden 20 Minuten pro Monat vereinbart werden (Freizeitoption). Die Lehrlingseinkommen und Vergütungen für Praktikanten steigen durchschnittlich um 2,0 %, die kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen werden um 1,35 % erhöht und die Zulagen um 2,0 %. ( Quelle: www.feei.at )