Mit BGBl II 2021/92 wurde der Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich - Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2021 zur Satzung erklärt. Nun wurde mit BGBl II 2021/178 auch der Zusatz-Kollektivvertrag zum KV der SWÖ (KV 200/2021) betreffend Dienstverhinderung bei SARS-CoV-2 Tests sowie Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen zur Satzung erklärt.