EStG 1988: § 34
VwGH 5. 2. 2021, Ra 2019/13/0027
Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen darstellen (hier: Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin), können keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen haben muss (vgl VwGH 18. 2. 1999, 98/15/0036, ARD 5074/20/99).