LSD-BG: § 29 Abs 1
VwGH 8. 2. 2021, Ra 2021/11/0009
Der objektive Tatbestand der Unterentlohnung nach § 29 Abs 1 LSD-BG ist dann erfüllt, wenn das dem beschäftigten Arbeitnehmer zustehende Mindestentgelt, das ihm nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zusteht, gleich aus welchen Gründen, nicht ausbezahlt wird. Die Beweggründe und allfälligen Hindernisse für das Unterbleiben der Ausbezahlung des zustehenden Mindestentgelts sind jedoch nicht unbeachtlich, allerdings erst bei der fallbezogenen Beurteilung des subjektiven Tatbestandes (Verschulden) des Arbeitgebers zu berücksichtigen (vgl VwGH 30. 6. 2016, Ra 2016/11/0007, ARD 6510/6/2016).