Der Beitrag geht primär der Frage nach, ob und wie es möglich ist, in Krisenzeiten Urlaubsrückstellungen in der Bilanz zu reduzieren und einen eigenkapitalwirksamen Effekt zu generieren. Wird Urlaub in der Entstehungsperiode nicht verbraucht, entsteht die Notwendigkeit der Dotierung einer Urlaubsrückstellung. Die Autoren kommen zusammengefasst zu dem Ergebnis, dass Vereinbarungen, die eine Urlaubsablöse vorsehen, gemäß § 7 UrlG absolut nichtig sind. Dieser Grundsatz kann jedoch nicht für einzelvertraglich gewährte Urlaubsansprüche gelten. Wird der einzelvertraglich gewährte Urlaubsanspruch in eine Forderung gewandelt, die Eigenkapitalcharakter hat, ist sowohl dem Arbeitnehmer wie auch dem Arbeitgeber gedient und sind die gesetzlichen Regelungsziele des Verbots der Urlaubsablöse davon nicht betroffen. Dieser Vorgang ist nach Ansicht der Autoren zulässig.