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Eichmeyer/Andréewitch, COVID-19-bedingte Beendigung von Arbeitsverhältnissen, RdW 2021/52, 34

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6743/19/2021 Heft 6743 v. 9.4.2021

Im Rahmen ihres Beitrages widmen sich die Autorinnen den wichtigsten Praxisfragen, die sich im Falle von Kündigungen im Zuge von COVID-19-Umstrukturierungsmaßnahmen, im Kontext der Kurzarbeit oder bei Gefährdungsfreigestellten iSd § 735 ASVG stellen. Im Zusammenhang mit der Sozialwidrigkeit betriebsbedingter Kündigungen verweisen die Autorinnen auf die bei der Sozialwidrigkeitsprüfung vorzunehmende Beurteilung der künftigen Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt. Da sehr viele Arbeitgeber gleichermaßen von der Krise betroffen seien, werde eine erhebliche Anzahl an Gekündigten über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitslos bleiben. Daher wäre - unter Berücksichtigung der weiteren Umstände - das Vorliegen einer Sozialwidrigkeit der Kündigung derzeit häufig argumentierbar. Da die Krise die Dauer der Arbeitslosigkeit wohl generell, also selbst bei "intakten" Jobaussichten, verlängert, könnte nach Ansicht der Autorinnen die Rechtsprechung insbesondere die bisher als relevant herangezogene Dauer entsprechend verlängern. Weiters verweisen die Autorinnen darauf, dass objektiv betriebsbedingte Kündigungsgründe wie etwa Betriebseinschränkungen, Betriebsstilllegungen, Rationalisierungsmaßnahmen, Absatzrückgänge etc, aufgrund der COVID-19-Krise verstärkt an Bedeutung gewinnen werden. Thematisiert werden ua auch Kündigungen, die wegen der Inanspruchnahme der Dienstfreistellung aufgrund eines COVID-19-Risikoattests ausgesprochen werden und bei Gericht angefochten werden können. Unklar sei, um welche Art von Kündigungsschutz es sich handelt. Jedenfalls gebe es Argumente für das Vorliegen eines Motivkündigungsschutzes iSd § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG. Für die Praxis empfehlen die Autorinnen von einer zweiwöchigen Anfechtungsfrist analog zu § 105 Abs 4 ArbVG auszugehen.

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