AlVG: § 12 Abs 6 lit a
Seit der Novelle BGBl I 2007/104 hat das Arbeitsmarktservice bei einer Beschäftigung eines Arbeitslosengeldbeziehers als freier Dienstnehmer die Frage, ob von einem geringfügigen Dienstverhältnis auszugehen ist, nach den Regeln für die Dienstnehmer (insbesondere nach dem Entgeltbegriff des § 49 Abs 1 ASVG) zu beurteilen.