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Elektronische Einreichung von Anbringen iZm steuerlichen Maßnahmen aufgrund des Coronavirus

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6743/4/2021 Heft 6743 v. 9.4.2021

Mit BGBl II 2021/128 wurde die Möglichkeit, Anbringen iSd § 85 BAO per E-Mail an den Postkorb corona@bmf.gv.at einzubringen, in folgenden Fällen bis 30. 6. 2021 verlängert bzw neu geschaffen:

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