Mit BGBl I 2021/60 wurde im BAG die Möglichkeit, Lehrlinge in die Corona-Kurzarbeit einzubeziehen, bis 30. 6. 2021 verlängert.
Mit BGBl I 2021/60 wurde im BAG die Möglichkeit, Lehrlinge in die Corona-Kurzarbeit einzubeziehen, bis 30. 6. 2021 verlängert.