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BFG: Dem OP-Personal freiwillig weitergeleitete Sonderklassegebühren sind keine Trinkgelder

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6741/16/2021 Heft 6741 v. 25.3.2021

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 16a

BFG 17. 7. 2020, RV/7102350/2012

Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren in einem privaten Wiener Krankenhaus als OP-Gehilfe beschäftigt. Neben seinem Gehalt erhielt er von der B****-GmbH "Assistenzgebühren" ausbezahlt. Die B****-GmbH ist ua für die Abwicklung (Abrechnung) der Privathonorare bzw Klasse- oder Sondergebühren zuständig und eine vom Arbeitgeber verschiedene juristische Person.

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