Mit BGBl I 2021/35 wurde der zeitliche Geltungsbereich der Zahlungserleichterungen in der Sozialversicherung (Stundung von SV-Beiträgen, Möglichkeit der Ratenzahlung) um weitere 3 Monate verlängert (siehe dazu ausführlich die ÖGK-Zusammenstellung in ARD 6739/17/2021). Die weiteren Änderungen im ASVG betreffen ua die Bereitstellung kostenloser Corona-Selbsttests in den Apotheken sowie die Berechtigung für Apotheken, COVID-19-Tests durchzuführen.