EStG 1988: § 67 Abs 2 iVm § 77 Abs 4a
Info des BMF vom 9. 2. 2021, 2021-0.087.587
In den letzten Monaten sind an das BMF zahlreiche Fragen zur richtigen Handhabung des Kontrollsechstels gemäß § 67 Abs 2 EStG 1988 iVm § 77 Abs 4a EStG 1988 herangetragen worden. Das vorliegende Frage-Antworten-Protokoll gibt Antworten auf viele dieser Fragen zum Kontrollsechstel für die Rechtslage ab 1. 1. 2021.