GewO 1859: § 82a lit b
AngG: § 26 Z 4
Installiert ein Arbeitgeber heimlich im Umkleideraum eine Videokamera, erfüllt dies den Tatbestand der sexuellen Belästigung und berechtigt die Mitarbeiter zum vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis.GewO 1859: § 82a lit b
AngG: § 26 Z 4
Installiert ein Arbeitgeber heimlich im Umkleideraum eine Videokamera, erfüllt dies den Tatbestand der sexuellen Belästigung und berechtigt die Mitarbeiter zum vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis.