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Steuerrechtliche Regelungen zum Homeoffice bereits im Nationalrat beschlossen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6738/3/2021 Heft 6738 v. 4.3.2021

Unerwartet rasch wurde der Steuerteil des Homeoffice-Maßnahmenpakets bereits am 24. 2. 2021 im Nationalrat beschlossen. Dazu wurden die geplanten Änderungen durch einen Abänderungsantrag im Finanzausschuss in das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz eingefügt. Gegenüber dem Ministerialentwurf 94/ME NR 27. GP (siehe ARD 6737/10/2021) wurde dabei die Mindestanzahl an Homeoffice-Tagen im Jahr für die Absetzbarkeit von ergonomisch geeignetem Mobiliar von 42 auf 26 reduziert und klargestellt, dass auch andere Gegenstände als die gesetzlich genannten als ergonomisch geeignetes Mobiliar angesehen werden, wenn sie eindeutig dazu dienen, das Arbeiten am Schreibtisch in ergonomischer Hinsicht zu verbessern (zB Fußstütze, Vorlagehalterung). Im Übrigen sieht das 2. COVID-19-StMG ua eine Verlängerung der Steuerstundungen sowie von COVID-19-Hilfen, die Ende März 2021 auslaufen würden, bis Ende Juni 2021 vor (ua Pendlerpauschale, SEG-Zulagen und Überstundenzuschläge). Eine ausführliche Darstellung der Änderungen finden Sie in der ARD-Ausgabe nach Kundmachung des Gesetzes im BGBl.

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