Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden vom Gesetzgeber zahlreiche Freistellungsansprüche gegen Fortzahlung des Entgelts in unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen normiert, die auch zu unterschiedlich ausgestalteten Rückerstattungsansprüchen des Dienstgebers führen. Wird diesen Rückerstattungsansprüchen nicht oder nicht zur Gänze entsprochen, erfolgt die Rechtsdurchsetzung je nach Materiengesetz auf unterschiedliche Art und Weise und dies führt zu nicht unerheblichen rechtlichen Hürden für den betroffenen Dienstgeber. Zankel gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Rückersatzansprüchen aufgrund folgender Freistellungen: