ABGB: § 914
Sehen die Dienstbestimmungen einer Bank als Voraussetzung für die Einreihung in die Verwendungsgruppe A den Abschluss eines für die Verwendung in der Bank einschlägigen, mindestens sechssemestrigen ordentlichen Stu-
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ABGB: § 914
Sehen die Dienstbestimmungen einer Bank als Voraussetzung für die Einreihung in die Verwendungsgruppe A den Abschluss eines für die Verwendung in der Bank einschlägigen, mindestens sechssemestrigen ordentlichen Stu-
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