Seit Oktober 2020 ist die Kurzarbeit für Lehrlinge nur möglich, wenn die Ausbildung sichergestellt ist. Dabei ist mindestens die Hälfte der Arbeitszeit, die im Kurzarbeits-Zeitraum ausgefallen ist, für Ausbildung und berufsrelevante Maßnahmen zu nützen (ausgenommen in Zeiten des Lockdowns). Nun wurde eine spezielle Förderung für derartige Kursmaßnahmen zwischen 1. 10. 2020 bis 31. 3. 2021 geschaffen, mit der den Lehrbetrieben 75 % der Kurskosten ohne Deckelung der Förderung ersetzt werden. Nähere Information bietet ua die WKO unter www.wko.at ➜ Themen ➜ Bildung und Lehre ➜ Förderungen Lehre.