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Entlassung einer Personalverrechnerin wegen Vertrauensunwürdigeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6734/10/2021 Heft 6734 v. 4.2.2021

AngG: § 27 Z 1

OGH 29. 4. 2020, 9 ObA 12/20k

Jeder gerechtfertigten Entlassung ist immanent, dass dem Dienstgeber die Weiterbeschäftigung des Dienstnehmers wegen des Entlassungsgrundes so unzumutbar geworden ist, dass eine sofortige Abhilfe erforderlich wird. Dieses Tatbestandsmerkmal ermöglicht die Abgrenzung zwischen einem in abstracto wichtigen Entlassungsgrund und einem in concreto geringfügigen Sachverhalt.

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