AngG: § 27 Z 1
OLG Wien 27. 8. 2020, 7 Ra 61/20x
Im vorliegenden Fall wurde der Kläger ua deswegen entlassen, weil er Kundendaten auf sein Privathandy heruntergeladen hat. Der Kläger tat dies, um im Fall des Ausfalls des Firmenhandys über die Kontaktdaten verfügen zu können. Das Herunterladen geschah zu einem Zeitpunkt, als der Kläger in einem ungekündigten Dienstverhältnis stand. Der Kläger hat die Daten nie für eine konkurrenzierende Tätigkeit benützt.