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Elektronische Einreichung von Anbringen iZm dem Coronavirus

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6733/2/2021 Heft 6733 v. 28.1.2021

Mit der Verordnung BGBl II 2020/121 wurden Erleichterungen betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen iZm steuerlichen Maßnahmen aufgrund des Coronavirus getroffen. Mit BGBl II 2021/4 wurde nun die Möglichkeit, Anbringen iSd § 85 BAO per E-Mail an den Postkorb corona@bmf.gv.at einzubringen, in folgenden Fällen bis 31. 3. 2021 verlängert bzw neu geschaffen:

ab dem 4. 3. 2021 Ansuchen um Ratenzahlung gemäß § 323e BAO;

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