BGBl I 2021/11, ausgegeben am 7. 1. 2021
Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden
Voraussetzung für COVID-19-Förderungen
Die Mittel für die Hilfspakete zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen durch Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie werden zur Gänze aus den Beiträgen der Steuerzahler finanziert. Im Sinne eines Solidaritätsgedankens werden durch das neue Bundesgesetz Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft. Für alle Zuschüsse, die auf der Grundlage von § 2 Abs 2 Z 7 ABBAG-Gesetz geleistet werden, gelten nunmehr einheitliche steuerliche Wohlverhaltensstandards, deren Einhaltung - rückwirkend ab 1. 1. 2021 - Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung sind.