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COVID-19-Förderungen nur bei steuerlichem Wohlverhalten - BGBl

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6732/18/2021 Heft 6732 v. 21.1.2021

BGBl I 2021/11, ausgegeben am 7. 1. 2021

Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden

Voraussetzung für COVID-19-Förderungen

Die Mittel für die Hilfspakete zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen durch Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie werden zur Gänze aus den Beiträgen der Steuerzahler finanziert. Im Sinne eines Solidaritätsgedankens werden durch das neue Bundesgesetz Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft. Für alle Zuschüsse, die auf der Grundlage von § 2 Abs 2 Z 7 ABBAG-Gesetz geleistet werden, gelten nunmehr einheitliche steuerliche Wohlverhaltensstandards, deren Einhaltung - rückwirkend ab 1. 1. 2021 - Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung sind.

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