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Wichtige Zinssätze ab 1. 1. 2021

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6731/1/2021 Heft 6731 v. 14.1.2021

Wichtige Zinssätze ab 1. 1. 2021:

Verzugszinsen für Beitragsrückstände (§ 59 ASVG)

3,38 %

Anspruchszinsen für Abgabenschulden (§ 205 BAO)

1,38 %

Beschwerdezinsen für Abgabenschulden (§ 205a BAO)

1,38 %

Stundungszinsen für Abgabenschulden (§ 212 BAO)

0 % 1)1)Bis zum 31. 3. 2021 werden keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt. Ab 1. 4. 2021 bis 31. 3. 2024 betragen die Stundungszinsen für Abgabenschulden 2 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr (§ 323c Abs 13 und Abs 14 BAO idF BGBl I 2021/3).

Aussetzungszinsen für Abgabenschulden (§ 212a BAO)

1,38 %

Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe (§ 9 BEinstG)

3,38 %

Zinsen für Forderungen aus dem Dienstverhältnis (§ 49a ASGG)

8,58 %

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