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Herabsetzung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6730/10/2021 Heft 6730 v. 8.1.2021

BGBl I 2020/170, ausgegeben am 31. 12. 2020

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird das aktive Wahlalter zum Betriebsrat im Arbeitsverfassungsgesetz und im Post-Betriebsverfassungsgesetz von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Somit sind bei Betriebsratswahl ab 1. 1. 2021 wahlberechtigt alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tage der Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes das 16. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag und am Tag der Wahl im Rahmen des Betriebes beschäftigt sind.

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