Mit Beginn eines neuen Kalenderjahres treten gewöhnlich zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die für Dienstgeber, Personalverantwortliche, Personalverrechner und Vertreter rechtsberatender Berufe relevant sind. Auch wenn über die geplanten Neuerungen ab Jänner 2021 bereits in den letzten Wochen und Monaten in der Zeitschrift ARD ausführlich berichtet wurde, hilft der nachfolgende Beitrag, den Überblick über die wichtigsten Änderungen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht zu behalten, die am 1. 1. 2021 bzw im Lauf des Jahres 2021 in Kraft treten. Weiterführende Informationen finden Sie jeweils in den angeführten ARD-Beiträgen.