COVID-19 hat Auswirkungen in nahezu allen Bereichen unserer Gesellschaft. Rechtlich und praktisch besonders schwierig wird es dann, wenn Betreuungspflichten und Arbeitspflichten kollidieren. Um dies etwas zu entschärfen, hat der Gesetzgeber schon im März 2020 das Instrument der Sonderbetreuungszeit zur Ermöglichung einer Dienstfreistellung zum Zweck der Kinderbetreuung geschaffen (§ 18b AVRAG). Ziel des Beitrages ist es, nach vielen Novellen und medialen Ankündigungen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu schaffen.