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BFG: Werbungskosten - Laptop für BFI-Ausbildung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6726/17/2020 Heft 6726 v. 26.11.2020

EStG: § 16 Abs 1 Z 7, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

BFG 23. 6. 2020, RV/7103952/2019

Der Beschwerdeführer ist als Maschinenschlosser nichtselbstständig tätig. Im Herbst 2018 begann er eine berufsbegleitende 4 Semester dauernde Ausbildung zum Werkmeister Maschinenbau an der Technisch-Gewerblichen Abendschule des BFI und machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2018 in diesem Zusammenhang diverse Aufwendungen für Arbeitsmittel, ua für ein Tablet und einen Laptop, als Werbungskosten geltend.

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