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Gewährung einer Corona-Zulage iHv € 100,- im Gastgewerbe

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6726/1/2020 Heft 6726 v. 26.11.2020

Ein Zusatzkollektivvertrag für die Arbeiter und die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe regelt eine vom Beschäftigungsausmaß unabhängige einmalige Corona-Zulage iHv € 100,- für den Lockdown-Monat November 2020. Die Zulage wird fällig mit der Lohn-/Gehaltsauszahlung für November 2020. Erfasst sind alle Arbeitnehmer und Lehrlinge im Hotel- und Gastgewerbe, welche im November 2020 in Kurzarbeit sind. Der Arbeitgeber erhält eine Vergütung über das AMS im Rahmen der Kurzarbeitsbeihilfe. Für den Fall, dass der Lockdown über den November hinaus verlängert werden sollte, erklärten sich die Sozialpartner zum Abschluss eines weiteren Zusatz-KV bereit. Zum Zusatz-KV im Detail siehe: www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/Zusatzkollektivvertrag-Corona-Zulage-Unterschrieben.pdf

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