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BFG: Keine DB-Pflicht wegen "Zurverfügungstellung" einer ISO-Zertifizierung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6725/14/2020 Heft 6725 v. 19.11.2020

FLAG: § 41

EStG: § 47 Abs 2

Erbringen zwei selbstständige Unternehmer IT-Leistungen an eine deutsche GmbH, werden die Arbeitsleistungen von den Unternehmern aber nicht direkt der GmbH verrechnet, sondern einem dritten Unternehmen, weil dieses im Gegensatz zu den Unternehmern über die notwendige ISO-Zertifizierung verfügt, und beschränkt sich die Tätigkeit dieses Drittunternehmens sodann darauf, die Arbeitsleistungen der selbstständigen Unternehmer mit einem Aufschlag an die deutsche GmbH weiterzuverrechnen, wobei sie den Unternehmern keine Weisungen erteilen kann und im Falle eines Schadens bei der GmbH kein Haftungsrisiko trägt, sondern allein ihre ISO-Zertifizierung zur Verfügung stellt, so liegt kein Dienstverhältnis zwischen dem Drittunternehmen und den beiden selbstständigen Unternehmern vor. Folglich trifft das Drittunternehmen hinsichtlich der (weiter-)verrechneten Leistungen auch keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Dienstgeberbeitrages oder des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag.

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