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Entgeltanspruch bei Arbeiten an Feiertagen

Thema - ArbeitsrechtMag. Manfred LindmayrARD 6725/5/2020 Heft 6725 v. 19.11.2020

Kürzlich hat der OGH klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der an einem Feiertag, der zugleich Sonntag ist, arbeitet, keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG hat, weil in diesem Fall keine Beschäftigung "während der Feiertagsruhe" vorliegt. Aus Anlass dieser Entscheidung gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick über die Entlohnung von Arbeitsleistungen an Feiertagen.

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